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Frühgeschichte des Schützenvereins Wimbern

 

In Wimbern hält sich die mündliche Überlieferung, dass es bereits weit vor 1891 einen Schützenverein im Ort gegeben haben soll. Die auch heute noch erzählte Geschichte hat - kurz zusammengefasst - folgenden Inhalt:
In den Anfangsjahren des heutigen Vereins, also von 1891 bis 1895, durfte das Wimberner Schützenfest von Amts wegen nur auf einem Tag gefeiert werden. Fast in jedem Jahr versuchte der damalige Vorstand, ein Fest für zwei Tage zu erreichen. Begründet wurde der Antrag damals vor allem damit, dass es bereits weit vor 1891 einen Schützenverein gegeben habe, also eine frühere Tradition vorgeführt wurde. Der Verein sei aber damals behördlicherseits verboten worden, weil auf einem Schützenfest ein Mann auf ungeklärte Weise zu Tode gekommen sei.
Soweit die mündliche Überlieferung.

Diese Aussagen führten zu intensiven Nachforschungen im Staatsarchiv Münster, im Stadtarchiv Menden, im Pfarrarchiv St. Vinzenz Menden und im Privatarchiv Höllinghofen. Die Nachforschungen zielten darauf ab herauszufinden, ob dieser Todesfall möglicherweise in den Polizeiakten vermerkt ist, oder ob über die Einstellung des Schützenfestes und die Löschung des Vereins Eintragungen vorhanden sind.
Das Ergebnis dieser Forschung ist, dass die oben genannte mündliche Überlieferung aktenmäßig nicht bestätigt werden konnte.

Aber die Nachforschungen im Pfarrarchiv St. Vinzenz Menden brachten auf eine völlig andere Art und Weise die Bestätigung, dass es weit vor 1891 in Wimbern bereits einen Schützenverein gab. Dort befindet sich in Archivalienband 24 ein Schriftstück des Mendener Pastors H.E. Zumbroich ohne Jahresangabe. Aus anderen Quellen ergibt sich aber, dass dieses Protokoll im Jahr 1789 angefertigt wurde. Es ist ein Bericht über die Pfarrei, der vom Generalvikariat Köln unter dem 12. Juni 1789 angefordert worden war.

Bericht über den Status der Pfarre Menden durch den Pastor H.E. Zumbroich (1782 - 1807)

"...nebst dieser geistl. Bruderschaften hat sonst hier zu Menden eine Schützen Bruderschaft bestanden, die sich jährlich einmal im Vogelschießen geübet, und nach abgeschossenen Vogel bei einem Biergelag tapfer gezecht und getanzet haben. Seit 1763 ist das Vogelschießen unterblieben. Die Bruderschaft soll dem Vernehmen nach einige Einkünfte haben, welche ich nicht gewiss habe auskundschaften können. Dergleichen Schützen-Bruderschaften sind auch zu Schwitten und Wingbern gewesen, wovon aber jetzt weiter nichts mehr existiert, als dass die Wingberer Baurschaft noch jährlich in der Kapelle zu Werringsen eine sogenannte Schützenmesse halten läßt, und dafür das Stipendium mit 30 Stüber bezahlt."

Damit ist der erste eindeutige Beweis erbracht, daß es in Wimbern bereits lange vor 1891, und zwar vor 1789, einen Schützenverein gegen hat.

Den zweiten eindeutigen Beweis für die frühe Existenz des Vereins liefert die MENDENER ZEITUNG vom 16.7.1895.
Danach bestand in diesem Jahr in Wimbern noch die Erinnerung (vielleicht auch schriftliches Material ?), daß 1807 zum letzten Mal vor der Neugründung des Vereins ein Schützenfest gefeiert wurde. In dem Artikel heißt es:

"Vor zwei Jahren entschlossen sich die Bewohner unseres Ortes, das seitdem Jahre 1807 nicht mehr gefeierte Schützenfest auf's neue aufblühen zulassen. Dem neugegründeten Verein traten auch sofort verschiedene Mendener als Mitglieder bei. ..."

Damit wird von zwei voneinander unabhängigen Quellen der Beweis erbracht, daß der heutige Schützenverein auf eine mehr als 200jährige Tradition zurückgreifen kann. Wimbern hätte schon vor zwei Jahren das200 jährige Bestehen eines Schützenvereins feiern können.

Auch das Protokollbuch der Gemeinde Wimbern 1847 - 1890 weist zweifelsfrei nach, daß es in Wimbern vor 1891 dörfliche Feste gegeben hat. Es enthält folgendes Protokoll:
"Wimbern den 28. Dezember 1878 Gemeindeverordnetenversammlung behufs Feststellung für Abgaben an Arme für öffentliche Lustbarkeiten:
für jede öffentliche Tanzbelustigung 6 M (ark)
für musikalische und deklamatorische Vorträge, sogenannte Tingel Tangel 6 M
für ein Concert pro Tag 3 M
für ein Karussel pro Tag 3 M
Angeführte Abgaben zum Besten der Armen sind einstimmig festgesetzt.
(vorgelesen)         (genehmigt)               (unterschrieben)
gez. Filthaut, Vorsteher, gez. Schotenröhr, gez. Göeke, gez. Großkettler"

Man kann wohl mit Sicherheit annehmen, daß derartige Dorffeste schon vor 1878 stattgefunden haben, denn sonst hätten sich die Gemeindeverordneten nicht damit beschäftigt.

 
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